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Pfarrer müssen Fälle sexuellen Missbrauchs grundsätzlich melden

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Was eigentlich in einem Rechtsstaat logisch klingt, trifft in diesem Falle nicht zu. Pauschal ist diese Aussage somit falsch. Die katholische Kirche nimmt sich selbst das Recht heraus, selbst zuvor zu prüfen, ob die Missbrauchsvorwürfe gerechtfertigt sind und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden oder nicht. Die Prüfung seitens der Kirche kann dabei durchaus mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre dauern. Erst wenn die “Ermittlungen” durch die Kirche abgeschlossen sind, wird der “weltlichen” Staatsanwaltschaft weiterberichtet und dies auch nur, wenn der Fall seitens der Kirche als “erwiesen” gilt. Diese Verfahrensweise ist in den Leitlinien der Bischofskonferenz von 2002 ausdrücklich so niedergeschrieben. Man könnte hierbei natürlich der Kirche unterstellen, dass dies mit der Zielrichtung geschieht, den Fall vorher andersweitig zu erledigen, beispielsweise durch Geldzahlung an die Opfer (Schweigegeld) und gleichzeitiger Versetzung des jeweils betroffenen Priesters/Bischofs, um ein Bekanntwerden und eine eventuelle Schädigung des Rufes der katholischen Kirche zu verhindern. Zudem könnten die Taten später bereits verjährt sein, der betroffene Geistliche hätte somit keine gerichtliche Strafe mehr zu befürchten. Ebenfalls besteht seitens der Kirche ein Misstrauen gegen die staatlichen Rechtsorgane. Kardinal Lehmann brachte dieses Misstrauen 2007 sogar in einem Interview zum Ausdruck, indem er der Staatsanwaltschaft mangelnde Objektivität unterstellte. Im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen in Jesuiten-Schulen in Deutschland steht diese Praxis allerdings nun in der Kritik, besonders seitens der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die auf die Tatsache hinweist, dass es sich bei Kindesmissbrauch um ein Offizialdelikt handelt. Somit muss die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit haben, Ermittlungen führen zu können.

Quelle: ARD Sendung “Hart aber Fair” vom 24.02.2010

Update: Am 31.08.2010 wurden die neuen Richtlinien der Bischofskonferenz vorgestellt. Eine wesentliche Verbesserung besteht darin, dass nun sämtliche Verdachtsfälle von Missbrauch der Staatsanwaltschaft angezeigt werden müssen. Dies forderte zuvor Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Einzige Ausnahme ist, wenn der Geschädigte dies definitiv nicht wünscht. Nachteil der neuen Richtlinien: Zum Thema Entschädigung der Opfer finden sich leider keine verbindlichen Aussagen. Die neuen Leitlinien gelten ab 01. September 2010 für die Dauer von 3 Jahren, dann werden sie erneut überprüft.

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