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Mythen und populäre Irrtümer

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) existiert juristisch nicht

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Einleitung

Tatsächlich gibt es Leute, die teils recht überzeugend und faszinierend behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland formal juristisch aktuell gar nicht existiert, sondern dass das Deutsche Reich bis zum heutigen Tage fortbesteht, allerdings ohne legitime Regierung und staatliche Institutionen (diese seien seit dem Ende des Krieges 1945 “unbesetzt”). Dieser Mythos ist aber falsch. In der Argumentation dieser Leute wird direkt die Autorität der Bundesregierung, all ihrer Institutionen und im Ergebnis auch alle existierenden Gesetze in Deutschland juristisch in Abrede gestellt. Quasi: Wenn ein Staat nicht existiert, kann er auch keine legitime Regierung oder gültige Gesetze haben. Oftmals finden sich Sympathisanten dieser Ideologie im rechten bzw. rechtsextremen Spektrum.

Personen, die diese Ansicht vertreten gehören oftmals zur Gruppe der “Kommissarischen Reichsregierung (KRR)”. Kommissarisch deshalb, weil sie sich selbst als vorläufige Regierung des aktuell noch existierenden Deutschen Reiches sehen.

Ihre Überzeugungen gehen so weit, dass Angehörige quasi schattenstaatliche Institutionen gegründet haben. Es werden sogar spezielle “Reichsführerscheine”, “Reichsbaugenehmigungen” und andere Fantasiedokumente an ihre Mitglieder ausgestellt, die juristisch jedoch keinerlei Gültigkeit haben. Auch Posten wie den “kommissarischen Reichstagspräsidenten“, den “Reichstag” oder sogar ganze “Landesregierungen” und “Behörden” gibt es seitens der kommissarischen Reichsregierungen. Plural deshalb, weil es zumindest in den 1980er Jahren zahlreiche dieser “Schattenregierungen” gab.

Momentan wohl eine der aktivsten Reichsregierungen ist die Exilregierung Deutsches Reich, welche auch aufgrund ihres klar rechtsextremen Gedankengutes durch den Verfassungsschutz beobachtet wird.

Kernpunkte ihrer Ideologie ist unter anderem:

- Ablehnung der Farben Schwarz-Rot-Gold und aller aktuellen staatlichen Symbole und Flaggen

- Wiedereinführung der Grenzen des Deutschen Reiches von 1914

- Ablehnung des Versailler Vertrags

Da die juristische Klärung des Status Quo der heutigen Bundesrepublik von entscheidender Bedeutung ist, musste sogar das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1973 über den Status der BRD urteilen. Sollten die Argumente der KRR tatsächlich zutreffen, hätte dies weitreichende Folgen für die aktuelle BRD, für die Wiedervereinigung und nicht zuletzt für die Legitimität der Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Das Bundesverfassungsgericht musste daher klar Stellung zu dem Thema beziehen und tat dies im Jahre 1973 (Az.: 2 BvR 373/83 = BVerfGE 77). Das Urteil wurde in den Nachfolgejahren durch juristische Laien fehlinterpretiert, was dann letztendlich zur Gründung o.g. KRR führte.

 

Die BRD als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches?

Im Ergebnis stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klar, dass zwischen dem Deutschen Reich und der Bundesrepublik DeutschlandKontinuität und Identität” herrschen. Dieser Teilsatz des Urteils war für Manche der Beweis dafür, dass das Deutsche Reich bis heute existiere und es somit formell keine Bundesrepublik Deutschland gibt und geben kann. Teile des Urteils lesen sich wie folgt:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […].“ (Quelle s. unten)

Besonders an den letzten Sätzen haben Manche dann geglaubt, ablesen zu können, dass die BRD nicht existiere. Denkfehler ist hierbei aber das Missverständnis des juristischen Begriffes Rechtsnachfolger. Ein Rechtsnachfolger kann nämlich nur entstehen, wenn die ursprüngliche Institution oder Person wegfällt, sei es dass sie stirbt oder auf andere Weise wegfällt. Rechtsnachfolger wäre dann die Person/Institution, die an die Stelle der vorherigen rückt.

Da laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes allerdings das Deutsche Reich (DR) niemals “weggefallen” ist, kann die BRD auch niemals Rechtsnachfolger des DR sein. Für die Vertreter der kommissarischen Reichregierung liest sich das Urteil so: “Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, die BRD ist kein Rechtsnachfolger, also illegitim“.

Tatsächlich ist die BRD allerdings das (umorganisierte) Deutsche Reich, somit braucht es keinen Rechtsnachfolger. Dies ist durch die Feststellung der Identität klargestellt. Es war somit zu keinem Zeitpunkt ein Nachfolgestaat, sondern lediglich eine Umorganisierung bzw. Umbenennung. Somit existiert die BRD juristisch tatsächlich, auch wenn es sich hierbei um ein umorganisiertes und durch die Wiedervereinigung wiederum modifiziertes “Deutsches Reich” handelt.

Quellen:

Eine gut geschriebene juristische Zusammenfassung finden Sie hier. Weitere Informationen über die Kommissarische Reichsregierungen gibt es hier. Viele Fragen und Antworten zum sehr komplexen Themenbereich KKR, deren argumentative Widerlegung und Diskussionspunkte gibt es auf der KRR-FAQ-Seite.

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