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Mythen und populäre Irrtümer

15. Mai 2011
von MythenSammler
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Betriebsräte sind unkündbar

Eine Unkündbarkeit per se gibt es bei Arbeitnehmern nicht. Auch einem Betriebsrat kann fristgerecht gekündigt werden, wenn zum Beispiel dessen Abteilung schließt und sich im Haus keine andere Stelle für ihn findet. Fristlose Kündigungen erfordern einen gravierenden Grund (z.B. Straftaten … Weiterlesen

15. Mai 2011
von MythenSammler
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Während der Krankschreibung darf man nicht gekündigt werden

Auch dieses Märchen hält sich hartnäckig, falsch. Richtig ist: Eine Kündigung ist wirksam, sobald sie dem Arbeitnehmer gegenüber ausgesprochen oder bekanntgegeben wurde. Es reicht hierzu, wenn der Postbote bestätigt, die Kündigung eingeworfen zu haben. Es ist nicht nötig, dass der … Weiterlesen

15. Mai 2011
von MythenSammler
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Arbeitsverträge können nach Abschluss innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden

Das ist falsch. Im Gegensatz zu Kaufverträgen gilt bei Arbeitsverträgen diese Widerrufsfrist nicht. Ein abgeschlossener Arbeitsvertrag wird mit seinem Abschluss rechtlich gültig. Dabei ist es auch egal, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wird. Im mündlichen Falle muss der … Weiterlesen

15. Mai 2011
von MythenSammler
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Bei Glatteis darf man zu spät zur Arbeit kommen

Falsch. Diese Auffassung ist paradoxerweise weit verbreitet, entbehrt aber jeglicher Grundlage. Zwar wird der Arbeitgeber tendenziell eher nachsichtig sein, wenn sich urplötzlich solche Verhältnisse ergeben und es dadurch zu Verspätungen kommt. Pauschal entschuldigt ist man aber nicht. Auch behaupten manche, … Weiterlesen